Impressum

Industriegerüstbau Dessau GmbH                                                                                                                     Weststraße 3                                                                                                                                                    06847 Dessau - Roßlau

Geschäftsführer:  Dipl. Kauffrau Susann Malinowski,  Dipl.Ing (FH)  Ulrich Malinowski

Kontaktdaten:

Telefon:  0340/5710510                                                                                                                                              Fax:        0340/5710511                                                                                                                                              Email:     industriegeruestbau-dessau@t-online.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE 292 130 051

Register & Registernummer:

Amtgericht Stendal
HRB - NR. 10 177

Aufsichtsbehörde:

Handwerkskammer Halle

Verantwortliche für die redaktionelle Bearbeitung:

Ulrich Malinowski, Oliver Schappach

Datenschutzerklärung (Stand 25.05.2018)

Uns ist bewusst, dass der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Benutzung unserer Websites und bei der Abwicklung geschäftlicher Abläufe wichtig ist. Dehalb  versuchen wir uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu halten.  Hierbei treffen wir alle sicherheitsrelevanten Maßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik.

1. Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Personenbezogene Daten werden von uns nur dann erhoben, wenn Sie uns diese von sich aus durch Ausfüllen eines Kontaktformulars,  das Zusenden von E-Mails oder im Rahmen der Angebotsbearbeitung und eventueller Bestellung von Handwerkerleistungen zur Verfügung stellen. Nach Abschluss des geschäftlichen Vorgangs werden diese gelöscht, soweit dies die gesetzlichen und steuerlichen Vorgaben für das Archivieren von Dokumenten (z.B. Rechnungen) erlauben.

2. Weitergabe personenbezogener Daten

Erhobene und gespeicherte personenbezogene Daten werden ausschließlich für Geschäftsabläufe nach Ziffer 1 im eigenen Unternehmen  verwendet. Eine Weitergabe an Dritte wird weder von uns noch von uns beauftragten Personen ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung  vorgenommen.

3. Zugriffs-, Berichtigungs- und Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger  Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Zusätzlich steht Ihnen ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung sowie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.

4. Sicherheit

Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Im Falle der Erhebung und Verarbeitung personenbezoger Daten werden erforderliche Informationen in verschlüsselter Form übertragen, um einem Missbrauch der Daten durch Dritte vorzubeugen. Unsere Sicherungsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend überarbeitet.

5. Information über Verbraucherschlichtung

Eventuelle Streitigkeiten zwischen Handwerkern und Verbrauchern können bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle auf Antrag online (www.verbraucherschlichter.de) behandelt werden.

6. Anpassungen

Die ständige Entwicklung des Internets macht von Zeit zu Zeit Anpassungen unserer Datenschutzerklärung erforderlich. Wir behalten uns vor, jederzeit entsprechende Änderungen vorzunehmen.

AGB's

1. Angebote und Auftragserteilung

1.1. Unsere Angebotsabgabe erfolgt nach Angaben und vorgegebenen Nutzungskriterien des Auftraggebers sowie den allgemeinen rechtlichen Anforderungen an Baugerüste.
1.2. Bestandteile unserer Angebote sind, wenn nicht anderes vereinbart, der Auf- und Abbau der Baugerüste so wie eine 4 wöchige kostenfreie Grundstandzeit.
1.3. Nicht Bestandteil unserer Angebote sind Beräumung der Aufstellfläche und der Verkehrswege sowie die Herstellung eines ebenen und tragfähigen Baugrundes.
1.4. Durch mündliche oder schriftliche Auftragserteilung kommen ein rechtsgültiger Werkvertrag nach VOB und ein Mietvertrag nach § 535 BGB für das zur Nutzung bereitgestellte Gerüst (Mietsache) zustande.

2. Lieferfrist und Leistungsdauer

2.1. Der Gerüstaufbau und der Abbau erfolgen nach den vereinbarten Vertragsterminen. Alle Veränderungen sind mindestens 3 Werktage vorher zu vereinbaren.
2.2. Die Grundstandzeit der von uns gestellten Gerüste beträgt vier Wochen. Darüber hinaus gehende Standzeiten sind entsprechend den Vorschriften der DIN 18451 als besondere Leistungen zu vergüten.
2.3. Die Freimeldung von Gerüsten zum Abbau hat durch den Auftraggeber mindestens 3 Werktage vor dem Abbautermin schriftlich zu erfolgen.

3. Freigabe und Benutzung von Gerüsten

3.1. Die Freigabe zur Benutzung eines Gerüstes oder nutzungsfähiger Abschnitte erfolgt mittels Freigabe und Übergabeprotokoll. Ist bei Fertigstellung und Übergabe der Auftraggeber nicht anzutreffen, erfolgt die verbindliche Übergabe und Nutzungsfreigabe über elektronische Medien.
3.2. Die Nutzungsdauer eines Gerüstes beginnt zum Vertragstermin oder dem vorzeitigen Nutzungsbeginn.
3.3. Die Gerüste dürfen nur für den im Vertrag festgesetzten Zweck und nur nach Maßgabe der Aufbau- und Verwendungsanleitung und der Zulassung des Gerüstherstellers Hünnebeck GmbH benutzt werden.

4. Besondere Pflichten des Gerüstnutzers

4.1. Gerüste dürfen nur nach dem Plan der Benutzung (Kennzeichnung) und dem vorgesehenen Zweck benutzt werden. Insbesondere ist die zulässige Höchstbelastung genauestens einzuhalten.
4.2. Jeder Benutzer eines Gerüstes hat nach der Betriebssicherheitsverordnung vor der Arbeitsaufnahme Prüfungen des Gerüstes durch eine befähigte Person vorzunehmen.
4.3. Dem Auftraggeber ist es untersagt, konstruktive Änderungen am Gerüst vorzunehmen, Gerüstteile ab oder umzubauen oder Verankerungen zu entfernen.Er hat die von ihm beauftragten Handwerker entsprechend zu verpflichten.
4.4. Der Gerüstnutzer hat Schäden am Gerüst oder Beeinträchtigungen der Arbeitssicherheit dem Auftraggeber und der IGD zur Abstellung anzuzeigen.
4.5. Der Auftraggeber hat das Gerüst mit allen Einrichtungen (Mietsache) nach dem Ende der Gebrauchsüberlassung vollständig, unbeschädigt und besenrein zurückzugeben.

5. Haftung der Industriegerüstbau Dessau GmbH

5.1. Die IGD haftet für eine betriebssichere Herstellung und den sachgerechten Abbau von Gerüsten. Diese Haftung erstreckt sich auch auf Schäden am Baukörper oder Bauwerksteilen, soweit diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unserer Mitarbeiter entstehen. Jede Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn uns offensichtliche Schäden an Fensterscheiben und Beleuchtungsanlagen nicht sofort und ansonstigen Gegenständen nicht binnen 3 Werktagen nach ihrer Entstehung schriftlich angezeigt werden.
5.2. Schäden durch unsachgemäße Verwendung des Gerüstes am Bauwerk oder sonstigen Einrichtungen sind von unserer Haftung ausgeschlossen.
5.3 Nach außergewöhnlichen Naturereignissen oder öffentlich bekannt gewordenen Havarien prüft IGD eigenverantwortlich die Stand- und Gebrauchssicherheit in Nutzung befindlicher Gerüste.
5.4. Die Wiederherstellung „untergegangener Mietsachen“(z. B. Planen nach einem Sturm) richten sich nach BGB.

6. Leistungsabrechnung und Zahlungsbedingungen

6.1. Die Leistungsabrechnung erfolgt, wenn nicht andersvereinbart, nach Aufmass und auf Grundlage der Aufmassbestimmungen nach DIN 18451 / 18299.
6.2. Abschlagszahlungen werden für nutzungsfähige Gerüst abschnitte oder abgebaute Einheiten in Höhe des Wertzuwachses an der vereinbarten Leistungfällig.
6.3. Abschlagsrechnungen werden sofort fällig. Die Zahlungsfrist beträgt max. 21 Tage.
Schlussrechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen, wenn nicht ausdrücklich eine verlängerte Zahlungsfrist gem. §16 VOB Teil B vereinbart ist.
6.4. Nicht vereinbarte Skontozahlungen sind unzulässig.

7. Obhuts- und Rückgabepflicht

7.1. Der Auftraggeber übernimmt während der Nutzungsüberlassung die Obhuts- und die Ver kehrssicherungspflicht für das bereitgestellte Gerüst (Mietsache nach BGB) unabhängig davon, ob er selbst oder einer seiner Handwerker das Gerüst benutzt.
7.2. Für schuldhaft verursachte Beschädigungen oder das Abhandenkommen von Gerüstteilen haftet der Auftraggeber gegenüber der IGD.
7.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, das Gerüst oder einzelne Teile an Dritte weiter zu vermieten.

8. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Dessau-Roßlau vereinbart, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person oder Rechtsperson des öffentlichen Rechtes ist.